Vor 50 Jahren ...
Am 11. Oktober 1956 beschließt der Bundestag die Einführung des deutschen Verkehrszentralregisters beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
- Vor neun Jahren erhielt ich bei neun Punkten eine „kostenpflichte Ermahnung“ und wurde auf die Möglichkeit eines freiwilligen Punkteabbaus von drei Punkten hingewiesen, hat mich aber nicht sonderlich interessiert..
- Vor sechs Jahren erhielt ich bei fünfzehn Punkten eine weitere „kostenpflichte Ermahnung“ und musste wählen zwischen verkehrspsychologischen Beratungseinheiten oder Nachschulungen um zwei Punkte abzubauen..
- Punktestand heute – kaum zu glauben: Null.
BusterG - 11. Okt, 22:52