Pumuckl darf eine Freundin haben, so wurde vom Landgericht München I entschieden. „Pumuckl“, das ist nach
gängiger Meinung ein rothaariger Kobold, der bei Schreinermeister Franz Eder lebt, knisterndes Papier, glitzernde Gegenstände, Schokolade, Segelboote und Unordnung liebt. Sein liebstes Hobby ist das „Aushecken von Streichen und das Dichten“. Warum also, so sollte man meinen, darf so ein Kobold keine Gefährtin haben? Auch Kinder schlössen schließlich, so der
zuständige Richter in München, „Sandkasten-Ehen“ und entschied: „Pumuckl habe eine Freundin verdient“.
Nun soll hier nicht der Ort sein zu hinterfragen, welche Leistungen einen Kobold dazu befähigen, sich eine Freundin „verdient zu haben“ oder gar zu würdigen, „wie wichtig für die psychische Entwicklung und Heilung eines Menschen [es] ist, sein ganzheitliches Selbst zu finden“ wie die Kunsttherapeutin (und Mutter I) von Johnson arg betroffen zu Protokoll gibt und welchen Anteil die Freundin von Pumuckl beziehungsweise die richterlichen Erlaubnis, sich eine Freundin zulegen zu dürfen, dabei hat.
Während manche nun vorschnell den Kopf schütteln vor Unverständnis womit sich Bayrische Gerichte beschäftigen, andere die Vorstellung eines Geisten mit Freundin als „geschmacklos“ bezeichnen (Ellis Kraut, Mutter II) oder eben als ernstzunehmenden juristischen Disput rund um das
Copyright von Kobolden, entpuppt sich die - ausgerechnet - bayrische Entscheidung der Jurisdiktion bei näherer Betrachtung als Politthriller erster Ordnung und es ist nur noch eine Frage der Zeit bis
Roland Koch und seine Mannen es auch merken und eilends eine brutalstmögliche Pressekonferenz einberufen werden.
Denn sprechen wir es doch offen aus: Pumuckl ist ein Arbeitsverweigerer desser liebster Ort die Hängematte ist, ein integrationsunwilliger Ausländer, Migrant mit unscharfer Herkunft („zwei Mütter“!) und zweifelhaftem Aufenthaltsstastus der sich unter höchst fadenscheinigen Gründen („am Leimtopf hängen geblieben“) weigert, die Schreinerwerkstadt zu verlassen, was über kurz oder lang zu einem Zusammenbruch des bayrischen Wirtschaftswachstums führen wird und der nun noch um Familienzusammenführung gebeten hat um sich künftig zügellos zu vermehren und mit seinen womöglich zahllosen rotschopfigen Balgen (das Sexualverhalten der Kobolde ist bislang weitestgehend unerforscht!) als gutsaturierter Kindergeld- und Harz IV-Empfänger dem braven, enthaltsamen und fleißigen Steuerbürger zur Last fallen wird.
Wenn wir Glück haben.
Es gibt schließlich auch die Möglichkeit, dass durch diese dem zügellosen Sexualtrieb geschuldete richterliche Entscheidung aus dem Kobold ein allzeit gewaltbereiter, langzeitarbeitsloser, ausländischer Jugendlicher wird der nicht mehr dem Meister Eder kleine Streiche spielen wird, sondern ohne mit der Koboldwimper zu zucken die deutsche Freiheit in der Münchner U-Bahn angreifen wird. Ein betrunkener, sexssüchtiger, jugendlicher Pumuckl wird uns dereinst am Marienplatz auflauern und uns kameraüberwacht den Arsch versohlen, dass es sich gewaschen hat. Dann aber wird es zu spät sein zur Reue, verehrte Freundinbefürworter! Wohin bitteschön sollte man denn einen gewaltbereiten Kobold
abschieben? Und wir, verehrte vieltausendköpfige Leserschaft, werden alle alle immerfort nur noch
CSU wählen wollen und das ist dann womöglich, wenns mans recht und lang genug bedenkt, der tiefere Sinn dieser bayrischen Gerichtsentscheidung ...
BusterG - 10. Jan, 18:39