Die wackeren Baden-Württemberger, allen voran
Bernhard Häußler, ein Staatsanwalt alter Schule, halten
Hakenkreuze – auch wenn sie durchgestrichen sind und offensichtlich von Nazigegnern getragen werden – für mindestens genauso strafbar wie jene, die der ehemalige Ministerpräsident Filbinger an seinem Richterkragen trug.
Es geht hier keinesfalls um Gesinnung betont Häußler und das ist im Grunde auch sehr verständlich, schließlich kann ja etwas, das durchgestrichen wurde, nicht einfach deshalb besser respektive weniger strafbar sein als das Original. Überhaupt ist das ja eine gefährliche Sache mit der Negation. Welcher mündige Bürger kann denn – insbesondere zur
Wasenzeit – immer verbindlich zwischen antifaschistisch und NSDAP unterscheiden? Und welches von beiden war grade noch mal das Böse?
Ob der Punk-Versand
Nix gut jetzt
Hakenkreuze verkloppt oder Durchgestrichene, Zerbrochene, Zertretene, im Mülleimer Liegende, für solche feinsinnigen Beobachtungen hat ja nun weder ein Staatsanwalt noch ein mündiger Bürger Zeit.
Und wenn wir schon mal dabei sind, sollten wir nicht zu kleinmütig aufhören mit dem aufräumen: Raus mit den
Hakenkreuzen aus den Geschichtsbüchern! Die von zahllosen Pisa-Studien und zyklischen Rechtschreibreformen gegeißelten Schüler werden’s uns danken wenn die Deutsche Geschichte so um die 1930 ein kleines Päuschen einlegt um dann 1945 mit Adenauer die neue Goldene Ära … ja, ja genau Herr Häußler, so machen wir das ….
BusterG - 28. Sep, 12:29