Das Kreuz mit den Haken

Die wackeren Baden-Württemberger, allen voran Bernhard Häußler, ein Staatsanwalt alter Schule, halten Hakenkreuze – auch wenn sie durchgestrichen sind und offensichtlich von Nazigegnern getragen werden – für mindestens genauso strafbar wie jene, die der ehemalige Ministerpräsident Filbinger an seinem Richterkragen trug.

Es geht hier keinesfalls um Gesinnung betont Häußler und das ist im Grunde auch sehr verständlich, schließlich kann ja etwas, das durchgestrichen wurde, nicht einfach deshalb besser respektive weniger strafbar sein als das Original. Überhaupt ist das ja eine gefährliche Sache mit der Negation. Welcher mündige Bürger kann denn – insbesondere zur Wasenzeit – immer verbindlich zwischen antifaschistisch und NSDAP unterscheiden? Und welches von beiden war grade noch mal das Böse?

Ob der Punk-Versand Nix gut jetzt Hakenkreuze verkloppt oder Durchgestrichene, Zerbrochene, Zertretene, im Mülleimer Liegende, für solche feinsinnigen Beobachtungen hat ja nun weder ein Staatsanwalt noch ein mündiger Bürger Zeit.

Und wenn wir schon mal dabei sind, sollten wir nicht zu kleinmütig aufhören mit dem aufräumen: Raus mit den Hakenkreuzen aus den Geschichtsbüchern! Die von zahllosen Pisa-Studien und zyklischen Rechtschreibreformen gegeißelten Schüler werden’s uns danken wenn die Deutsche Geschichte so um die 1930 ein kleines Päuschen einlegt um dann 1945 mit Adenauer die neue Goldene Ära … ja, ja genau Herr Häußler, so machen wir das ….
BusterG - 28. Sep, 23:14

Bitte keine Mails mehr. Ich erkläre öffentlich: Rechtlich geht es um die so schlecht genannte Sozialadäquatsklausel des §86 StGB, Absatz 3:

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Für die Staatsanwaltschaft ist es derzeit unerheblich, welche Absicht derjenige verfolgt, der die Symbole verbreitet. Unter anderem argumentierte der Staatsanwalt gestern damit, dass die Symbole, die Nix gut vertrieb, nicht eindeutig seien. Und dass es doch für einen Ausländer schwer zu erkennen sei, ob das Hakenkreuz in den Mülleimer geworfen oder herausgenommen wird, ob der Balken, der quer darüber verläuft, dem eines Verbotsschildes ähnelt und ähnlichen Kleinkram. Dieser eifrige Mensch will offensichtlich noch ein bisserl Karriere machen. Einer der beiden Verteidiger zeigte sich verwundert, wie es möglich sein könne, dass irgendjemand derartige Symbole nicht als das erkennen könne, was sie darstellen sollten - Symbole nämlich, die sich eindeutig gegen das ursprünglich damit verbundene Gedankengut wenden.

Zu klären ist meines Erachtens aber über §86 StGB, 3 hinaus, ob bei einem durchgestrichenen Hakenkreuz überhaupt noch ein verfassungsfeindliches Symbol im Sinne des Gesetzes vorliegt.

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